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Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Max Krispin und Justus Schindler GbR (nachfolgend Stagehead genannt)

§1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen Stagehead und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt), die Leistungen von Stagehead in Anspruch nehmen. Sämtliche Leistungen von Stagehead sind ausschließlich an diese Bedingungen geknüpft. Mit Auftragserteilung und oder Entgegennahme der Ware bzw. Leistung durch den Kunden gelten die AGB’s von Stagehead als akzeptiert und angenommen. Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Mündliche Zusicherungen werden nicht Bestandteil des Vertrages mit Stagehead. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, insofern diese ausschließlich und schriftlich akzeptiert wurden.

§2 Angebot, Auftrag, Auftragsübernahme
Angebote von Stagehead sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Überlassung der Mietgegenstände oder Erbringung von Leistungen zustande. Die Auftragsbestätigung durch Stagehead bedarf zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Form. Eine Übermittlung per E-Mail steht dem gleich. Die schriftliche Auftragsbestätigung kann durch Übergabe der Ware oder Erbringung der Leistung von Stagehead ersetzt werden. Für Arbeiten, die ihrem Wesen nach keine Bestellbestätigung erfordern, stellt die Rechnung die Bestellbestätigung dar. Diese Rechnung gilt ebenso als zutreffende und vollständige Wiedergabe des Vertrages.

§3 Zahlung
Sofern nicht zusätzliche, schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden, sind sämtliche Zahlungen nach erfolgter Leistung oder Lieferung fällig und grundsätzlich ohne Abzüge und Skonti vom Kunden 14 Tage nach Rechnungserhalt an Stagehead zu leisten. Stagehead ist berechtigt, Vorkasse und oder eine Kaution nach eigenem Ermessen zu verlangen.

§4 Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte sorgfältig zu behandeln. Er hat sich bei Übergabe am Auslieferungsort von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit und der Vollständigkeit der vermieteten Geräte einschließlich Zubehör zu überzeugen. Der Mieter ist verpflichtet, alle während der Mietzeit auftretenden Schäden oder den Verlust der Geräte unverzüglich anzuzeigen. Alle insoweit notwendigen Reparaturen gehen zulasten des Mieters. Eigene technische Eingriffe des Mieters in die gemieteten Geräte sind grundsätzlich untersagt.

§5 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden der vermieteten Geräte, einschließlich Zubehör, vom Tag der Übergabe bis zur Rückgabe am Auslieferungsort, die durch ihn oder Dritte entstehen, auch unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat. Für Nutzungsausfall, der Stagehead dadurch entsteht, dass die Geräte nicht in einwandfreien Zustand zurückgegeben werden sowie Instandsetzungskosten haftet der Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert der vermieteten Geräte sowie die Kosten der Wiederbeschaffung zu ersetzen.

§6 Haftung des Vermieters
Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, sowie der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Der Schadensersatz von mittelbaren Schäden wird ausgeschlossen. Jegliche Haftung für Personenschäden ist in der Zeit des Auf-, Ab- und Umbaus ausgeschlossen. Ein Haftungsausschluss besteht auch dann, wenn während der Veranstaltung Geräte oder die Gerätkonfiguration durch den Mieter oder seines Erfüllungsgehilfen verstellt werden und dadurch der Veranstaltungsablauf gestört wird.

§7 Rücktritt – Storno
Wird ein Auftrag / Vertrag storniert, so werden grundsätzlich 25% des Bruttoauftragswertes als Rücktrittskosten berechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als vier Wochen vor Mietbeginn, so werden 40% ab zwei Wochen 70% und bei weniger als 1 Woche 100% des Bruttomietbetrages zur Zahlung fällig. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei Stagehead maßgeblich. Die Gerätemiete wird auch dann fällig, wenn das Gerät nicht im Einsatz und /oder in Bereitschaft war. Transporttage werden als Miettage berechnet.

§8 Eigentumsvorbehalte
Alle verkauften Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Stagehead.

§9 Erfüllungsort
Alle Fragen aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen den Vertragspartnern zugrunde liegenden Mietverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§10 Schlussbestimmungen
Mit der Unterschrift des Kunden auf Angebot oder Lieferschein werden diese AGBs vom Kunden anerkannt. Zwischen den Vertragsparteien findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingung ganz oder teilweise unwirksam werden, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht.

Stand 01.12.2023

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